Lunos-Geräte wie „e2kurz“, „e2mini“ und „ego“ (im Bild) werden jeweils um eine Klasse von B auf A aufgewertet.

Lunos-Geräte wie „e2kurz“, „e2mini“ und „ego“ (im Bild) werden jeweils um eine Klasse von B auf A aufgewertet.

Bislang nahm das Berliner Unternehmen bei einigen Geräten, bedingt durch die Unsicherheit der zu berechnenden Werte, immer die schlechtere Energieeffizienzklasse an. „Unsere Geräte „e2kurz“, „e2mini“ und „ego“ werden jeweils um eine Klasse von B auf A aufgewertet“, erläutert Michael Merscher, technischer Leiter bei Lunos. „Auch der „e2neo“ wurde jetzt statt mit der Energieeffizienzklasse A als A+ eingestuft.“ Der bereits starke e2-Lüfter mit Wärmerückgewinnung konnte dadurch nochmals verbessert werden. Auch der „fgo“ ist tat sächlich um einige Klassen energieeffizienter, als bisher angegeben.

Da der Lüftungsexperte aufgrund der Schwankungen, die derzeit am Markt herrschen, zunächst die niedrigeren Werte bezüglich der anzuwendenden Normen und Verordnungen beim ErP-Labeling angenommen hat, wurde einigen Produkten auch erst einmal die niedrigere Energieeffizienzklasse ausgestellt. „Für unsere Kunden ist das sogar ein Vorteil, da sie ja trotzdem die leistungsstarken und energieeffizienten Geräte gekauft haben und nun sehen können, wie wenig Strom tatsächlich verbraucht wird“, stellt Merscher fest. Für die bestehenden Geräte können alle Kunden die jeweils neuen Label, auf denen die aktuelle Klasse verzeichnet ist, auf der Homepage des Unternehmens downloaden. „So hat der Anwender künftig auch schriftlich die Bestätigung, dass die Lunos-Geräte tatsächlich effizienter sind als zunächst Anfang Januar angegeben“, ergänzt Merscher.

Ursprünglich als Richtlinie zur Verbrauchskennzeichnung 2010/30/EU im Jahr 2010 verabschiedet und als Ablösung für die alte EU-Rahmenrichtlinie 92/75/EWG gedacht, sollte diese einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz in Europa leisten. Auf dieser Basis wurden Verordnungen für ausgewählte Produktgruppen erlassen, die detaillierte, produktgruppenspezifische Anforderungen und Informationen zur Kennzeichnung beinhalten und EU-weit gültig sind. Für die Lunos-Lüftungsgeräte finden die Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 sowie (EU) Nr. 1254/2014 Anwendung.

Gelabelt werden alle Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung, sowie alle, deren Energieverbrauch über 30 Watt liegt. Das neue Ablüftungsgerät „Silvento ec“ von Lunos ist so effizient und sparsam, dass es gar nicht gelabelt werden darf, da der Energieverbrauch unter 30 Watt liegt. Weitere Informationen sowie Informationsmaterial zur Richtlinie 2009/125/EG unter

http://www.lunos.de

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