Der Richtlinienentwurf regelt die Berechnung der Verteilung des Energieaufwandes in einem Verbindungssystem zwischen einem zentralen Erzeuger von Wärme oder Kälte und verteilt angeordneten Nutzungsübergabestellen. Als Wärmeträger wird Wasser angenommen. Andere Wärmeträger (Dampf, Kältemittel, Heißöl) können analog behandelt werden.

Die Richtlinie ist Bestandteil einer Richtlinienreihe und ist im Zusammenhang mit diesen anzuwenden. Der Energieaufwand wird explizit für Heizungsanlagen behandelt. Für Kühlanlagen kann sinngemäß verfahren werden. Die Voraussetzungen für die Berechnung des Aufwandes werden beschrieben. Der Anhang enthält ein Beispiel eines Verteilsystems in einem Bürogebäude.

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