Der Richtlinienentwurf soll eine Orientierung über den zweckmäßigen Einsatz der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Ermittlung und Beurteilung von Geruchsintensität und hedonischer Geruchswirkung im Feld geben. Er gibt Anwendungshinweise und Beispiele zu den in Bl. 3 und Bl. 4 vorgestellten Methoden.

Die Anhänge A bis C beschreiben: den Nachweis der Wirksamkeit von geruchsmindernden Maßnahmen durch Intensitäts- und Hedonikbetrachtungen, die Maßnahmenfindung bei Vorhandensein verschiedener Geruchsqualitäten unter Berücksichtigung der Intensität und/oder der hedonischen Geruchswirkung sowie die Berücksichtigung der Intensität und/oder der hedonischen Geruchswirkung bei der Interpretation von Immissionswerten im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

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