Der Anwendungsbereich des Blattes 1 der Richtlinie beschreibt die Anforderungen, wie z.B. operative Temperatur, Feuchte und stoffliche Zusammensetzung der Raumluft in Unterrichts- und Aufenthaltsräumen in allgemein- und berufsbildenden Schulen.

Nicht behandelt werden die Probleme Licht, Raumakustik und Raumgestaltung. Die Richtlinien für spezielle Räume gelten weiter. Blatt 2 (in Bearbeitung) wird Ausführungshinweise beinhalten. Die operative Temperatur wird im Bereich zwischen 20 und 26 OC (Sommer) festgelegt. Hinsichtlich der zulässigen CO2-Konzentrationgibt es drei Bereiche: < 1000 ppm: unbedenklich; > 1000 und < 2000 ppm hygienisch auffällig und > 2000 ppm kritisch und unakzeptabel.

Diese Konzentrationen sind zeitlich gewichtetet Mittelwerte je Unterrichtseinheit. Die Konzentrationsanforderungen können mit 15 m³/(h m²) (Kategorie II nach DIN EN 15251) durch Mischlüftung realisiert werden, wobei eine Belegungsdichte von 2 m²/Person vorausgesetzt wird.

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