Die Richtlinie bezieht sich auf die thermische Nutzung des Untergrundes bis etwa 400 m Tiefe. Folgende Anwendungsfälle werden behandelt: 

  • Erdgekoppelte Wärmepumpenanlagen ( s.a. Bl. 2) 
  • Unterirdische Energiespeicher (s.a Bl.3)
  • Direkte Nutzungen (s.a. Bl. 4)

Die Richtlinie enthält Tabellen mit Beispielen für die Wärmeleitfähigkeit, der Dichte und der volumenbezogenen Wärmekapazität, Anhaltswerte für die Durchlässigkeit von Lockergesteinen, umweltrelevante Eigenschaften von Wärmepumpen-Arbeitsmitteln.

Umfangreiche Hinweise zur genehmigungsrechtlichen Aspekten, Sicherheitsaspekten, Standortbewertungen und zu Umweltaspekten komplettieren die Richtlinie. Das Schrifttum und die Normen werden für die Länder Deutschland, Österreich und die Schweiz aufgeführt.

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