Der Anwendungsbereich der Richtlinie gilt:

  • für Zentralstaubsauganlagen, die für das Saugen und Entfernen von gewöhnlichen Hausstaub geeignet sind, wie z.B. in Wohn- und Nichtwohngebäuden, Verkehrsmitteln und bestimmten Bereichen der Tierhaltung.
  • nicht für Beseitigung gewerblicher und industrieller Stäube, im medizinischen Bereich, wo eine Nassreinigung erforderlich ist.

    Die Richtlinie gilt für Planer, Bauherren, Betreiber, Nutzer der genannten Nutzungen und Installationsfirmen. Sie enthält ausführliche Hinweise für die Planung, Berechnung und Ausführung von Zentralstaubsauganlagen. Die Anforderungen an die Systemkomponenten werden ausführlich beschrieben und Hinweise für die regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen gegeben.

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