Die europäische Richtlinie dokumentiert das Indikatorgasverfahren zur Bestimmung der Luftwechselrate bzw. des spezifischen Luftvolumenstroms in einem Raum eines Gebäudes, der als eine Zone angesehen werden kann.

Die Gültigkeit des Verfahrens bezieht sich auf Räume, in denen die Luft gut durchmischt ist, wobei starke Luftströmungen, wie z.B. Querlüftung, vermieden werden sollten. Das Verfahren umfasst drei Prüfverfahrensmöglichkeiten: Verfahren mit abfallender Konzentration, Verfahren mit konstanter Injektion und Verfahren mit konstanter Injektion. Gegenüber der bisherigen Norm wurden im Entwurf eine Reihe von Änderungen vorgenommen, z. B. Abschnitt 4 „Messverfahren und dessen Auswahl“, Abschnitt 5.5.2 „Durchführung des Verfahrens mit mittlerer Umkehrkonzentration“, Ergänzungen durch entsprechende Gleichungen, Bilder und Tabellen und Erweiterungen durch Hinzufügen der Anhänge B bis G.

Diese Anhänge behandeln u.a.:

  • Verfahren zur gleichzeitigen Abschätzung der Luftwechselrate (hier mit bezeichnet)
  • des Volumens der effektiven Mischzone • Prüfverfahren, bei dem das in der Atemluft der Bewohner enthaltene CO2 als Indikatogas eingesetzt wird
  • Überlegungen zur Messung der Luftwechselrate von großen Räumen
  • Verfahren zur Berechnung des Volumens der effektiven Mischzone
  • Auswirkungen der Differenz zwischen der Innen- und Außentemperatur, der Temperaturänderungen sowie der Änderung der Außenluftkonzentration während der Messung
  • Verfahren zur Minimierung des Schätzfehlers bei der Messung des Konzentrationsabfalls.

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