Die Arbeitstättenregelung hinsichtlich der Raumtemperatur im Sommer war in den vergangenen Jahren auf Grund unterschiedlicher fachlicher und juristischer Interpretationen ein häufiger Streitpunkt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (z.B. Bielefelder Urteil u.a.m.).

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten sind Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber zu gewährleisten sind. Diese Regeln sollten zwar den Stand der Technik aus arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Sicht repräsentieren, werden aber nicht immer mit den Technischen Regeln für die Planung von gebäudetechnischen Anlagen (z.B. RLT-Anlagen, Heizungsanlagen) und den Forderungen zum Innenraumklima (Behaglichkeit) u.a. nach ISO 7730, DIN EN 15251, VDI 4706, VDI 6022, VDI 6038 (E) hundertprozentig korrespondieren.

Es wird eindeutig in der Richtlinie zwischen der Raumtemperatur (= operative bzw. empfundener Temperatur) und der Lufttemperatur unterschieden, die mit einem strahlungsgeschützten Thermometer zu messen ist. Der Messort wird im Gegensatz zu DIN EN 15251 bzw. VDI 4706 nicht eindeutig definiert, jedoch ist die Messhöhe mit 0,6 m bei sitzender Tätigkeit (in Anlehnung an die DIN EN 15251) und bei stehender Tätigkeit mit 1,1 m über OK Fußboden festgelegt.

Grundsätzlich sollte die Lufttemperatur eine Temperatur von 26 °C nicht überschreiten.

Auf den Einfluss der Sonnenstrahlung auf die Tageslichtversorgung, die Blendung und der resultierenden Erhöhung der Raumtemperatur wird verwiesen und auf gestalterische Aspekte u.a. wie z.B. äußerer Sonnenschutz oder Fensterflächenanteil hingewiesen.

Wichtig erscheinen die Aussagen bei Außenlufttemperaturen > 26 °C. Wenn die Außenlufttemperatur > 26 °C ist und im Raum die Lufttemperatur von 26 °C überschritten wird, kann es zu möglichen gesundheitlichen Gefährdungen kommen. In diesem Fall sollten entsprechende beispielhaft tabellarisch aufgeführte Maßnahmen, wie z.B. Nachkühlung, Reduzierung innerer thermischer Belastungen, Gleitzeitregelung, Lockerung von Bekleidungsregelungen, Bereitstellung von Getränken, vorgenommen werden. Gleiches gilt für Lufttemperaturen von 30 °C, jedoch müssen dann die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden.

Treten Temperaturen > 35 °C, so ist der Raum in der Zeit der Überschreitung ohne technische, organisatorische oder bekleidungstechnische Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.

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