Die Norm enthält Mindestanforderungen an eine anlagenübergreifende Vernetzung von Brandmeldeanlagen sowohl mit anderen Brandschutzanlagen als auch mit brandschutzfremden Anlagen, wie z.B. u.a. Störungsmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Störungsmeldeanlagen, Gebäudeleittechnik, Prozessleittechnik, Heizungssteuerungen. Ausgeschlossen wird die Vernetzung mit Anlagen gleichartiger Funktion.

Nach der Begriffsdokumentation wird die Verfügbarkeit der Übertragungswege (Anforderungen, Grundregeln, Ausführungen und Integrität) dokumentiert. Der informative Anhang beschäftigt sich mit der Bewertung des Übertragungsweges und weist zwei Beispiele aus.

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