Es wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen, so z.B. wurde der Anwendungsbereich erweitert, normative Verweise aktualisiert, Begriffe und Definitionen präzisiert.

Dies betrifft u.a. die Beschränkung der Einbauhöhe, Anforderungen an Überwachung und bei Einsatz in Mehrfamilienhäusern, Vernetzung von Rauchwarnmeldern sowie die Aktualisierung des Planungsbeispiels. Insbesondere wird unter Bezug auf das Gleichstellungsgesetz auf zusätzlichen Warneinrichtungen bei Personen mit eingeschränktem Wahrnehmungsvermögen hingewiesen.

In der Norm werden Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in der o.g. Nutzung dargelegt. Es werden Empfehlungen für den Kompetenznachweis von Dienstleistungserbringern formuliert. Die informativen Anhänge enthalten Planungsbeispiele, Aspekte zum Kompetenznachweis, Informationen und Empfehlungen bei Anwendung von vernetzungsfähigen Rauchmeldern und Empfehlungen zum Verhalten im Brandfall für die Bewohner.

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