Der Anwendungsbereich der Norm gilt für Brandschutzklappen, die mit raumabschließenden Bauteilen z.B. Wand, Fußboden, Decke, die Aufrechterhaltung von Brandabschnitten gewährleisten sollen.

Die Norm legt die Anforderungen an die Klappen fest und verweist auf die Prüfverfahren für Klappen, die für den Einbau in Heizungs- und RLT-Anlagen in Gebäuden vorgesehen sind. Beschrieben werden Einzelheiten zur Bewertung der Konformität und zur Kennzeichnung. Auf im Zusammenhang stehende Normen, z. B. Klassifizierung der Feuerwiderstandsfähigkeit wird verwiesen.

Der Begriffsbestimmung folgen die Abschnitte zu den allgemeinen und speziellen Anforderungen, der Prüfung, der Konformitätsbewertung, der Kennzeichnung, Dokumentation sowie Angaben zum Produkt, zum Einbau und zur Instandhaltung. Beschrieben werden in:

  • dem informativen Anhang A die üblichen Brandschutzklappen,
  • den normativen Anhängen B und C Aspekte der Salznebelprüfung und der zyklischen Prüfung,
  • dem informativen Anhang D ein Beispiel für ein Inspektions- und Instandhaltungsverfahren,
  • dem normativen Anhang E die werkseigenen Produktionskontrolle und der Prüfplan sowie
  •  dem informativen Anhang ZA der Zusammenhang zwischen dieser Norm und den Anforderungen der EG-Bauproduktenrichtlinie.

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