Der Normentwurf gilt für die Versickerung von biologisch aerob wertebehandeltem häuslichen Schmutzwasser in Kläranlagen von bis zu 50 Einwohnern über Versickerungsgräben, -gruben und -mulden. Die Norm legt die Anforderungen für den Bau, den Betrieb und die Wartung der Anlagen fest.

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