In der Norm werden die Verfahren zur Bestimmung der Normwärmeleistungen von Heizkörpern und Konvektoren mit einem Heizmedium Wasser oder Dampf bis 120 OC beschrieben. Die Norm legt die Voraussetzungen und Kriterien für die Prüflabore und die anzuwenden Prüfverfahren fest.

Auf die zulässigen Abweichungen, die Kriterien für die Auswahl der zu prüfenden Objekte und die erforderlichen Nachweise wird eingegangen. Die Norm gilt nicht für selbstständige Heizgeräte. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: Haupttiteländerung, Einführung einer Ringprüfung für die Prüflaboratorien, Benennung der Labore in den Herstellerunterlagen, Definition der Anforderungen für eine Ergänzungsprüfung und einen durchzuführenden Korrosionstest, Festlegung der Grenzwerte für die Wärmeleistung und Erfassung der Strahlungseigenschaften in Abhängigkeit der Oberfläche (z.B. verchromte Oberfläche).

Die normativen Anhänge A, C, D, E, H, J, K und L beinhalten Aspekte zu: Maßprüfung der Master-Heizflächen, Regression der kleinsten Quadrate der Regression, Analyse der Prüfergebnisse durch Verfahren der kleinsten Quadrate der multiplen Regression, Muster des Prüfberichtes, Bestimmung der -Werte der Master-Heizflächen, Rückverfolgbarkeit der Ermittlung der Wärmeleistung von Heizkörpern und Konvektoren, Kalibrierungsverfahren, Verfahren zur Prüfung der Vorbehandlung und Lackierung.

Die informativen Anhänge B, F und G weisen aus: Bestimmung des Druckabfalls, die Geräte und Verfahren zum Überprüfen der Einrichtung zum Messen des kalorischen Mittelwertes der Temperaturen und Beispiele für typische Heizkörper.

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