Der Anwendungsbereich dieser VDMA-Richtlinie gilt für den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit CO2 als Kältemittel oder Wärmeträger (nur bei Bezug auf den Wärmeträgerkreislauf) unabhängig von Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Sie gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb. Es wird auf umfangreiche Normative (DIN, EG-Richtlinien, nationale Gesetze, Technische Regeln der Betriebssicherheit und für Gefahrenstoffe und Regeln der Berufsgenossenschaft) verwiesen.

Neben der Begriffsdokumentation werden Aspekte der Gefährdungsbeurteilung, der Prüfung entsprechende arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen für den Betrieb und die Gaswarnanlage gegeben

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