Der Anwendungsbereich dieser VDMA-Richtlinie gilt für Komponenten von Geräten und Anlagen zur Lüftung und Klimatisierung in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Sie kann auch sinngemäß für prozesstechnische Anlagen angewendet werden. Gesetzliche Grundlage ist die EnEV 2009, wobei auf die Verantwortung des Betreibers für eine ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung hingewiesen wird.

Die aufgelistete notwendige Datenbasis, wie z.B. Anlagendokumentation, Abnahmeprotokolle, Wartungsnachweise, Messprotokolle und Prüfungsnachweise ist vom Betreiber bereit zu stellen, um einen Vergleich zwischen Plan-, Ist- und Sollwerten in den Formblättern für die einzelnen Komponenten zu ermöglichen. Hinweise zur Ergebnisbewertung und daraus abzuleitenden Maßnahmen sind leider nicht erkennbar.

Hinsichtlich der Qualifikation des durchzuführenden Personals werden Hinweise gegeben.

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