Die Normentwurfsblätter umfassen vier Teile. Sie gelten für Wasser incl. Mineralwasser, Heißwasser, Sole und Thermalwasser in Schwimm- und Beckenanlagen aller Art, um gute, gleichbleibende Beschaffenheit des Beckenwassers hinsichtlich der Hygiene, der Sicherheit und der Ästhetik sicherzustellen und Schädigung der menschlichen Gesundheit zu vermeiden.

Die Norm gilt nicht für Wasser in Einfamilienbädern. Im Teil 1 werden die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit, die Bemessung, den Betrieb und die Kontrolle festgelegt. Für die Aufbereitung werden die Anforderungen genannt, um die entsprechenden Ziele zu erreichen.

Drei unterschiedliche Verfahrenskombinationen werden in den Teile 2 bis 4 ausführlich und detailliert beschrieben. Gegenüber der zu ersetzenden Richtlinie wurden u.a. eine Reihe redaktioneller Überarbeitungen der Anforderungen vorgenommen, Festlegungen zur Dimensionierung der Aufbereitungsanlage neu gefasst und normative Verweisungen aktualisiert.

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