Die Richtlinie beschreibt und legt fest die Anforderungen an Werkstoffe, die Konstruktion, die Herstellung, die Prüfung, Inspektion und die Dokumentation von ortsfesten Druckbehältern für Kälteanlagen und Wärmepumpen. Sie gilt für Druckbehälter bis -1 bar, um die Luftabsaugung vor dem Füllen mit Kältemittel zu berücksichtigen.

Einige konstruktive Lösungen werden ausgeschlossen, wie z.B. Behälter mit Nietverbindungen, Mehrlagenbehälter, durch Flammen direkt beheizte Behälter und „Roll bond“-Wärmetauscher. Es wurden folgende Änderungen vorgenommen: Aktualisierung der normativen Verweise und Modifizierung der Herstellungstoleranzen, der Temperaturgrenzwerte für Werkstoffe und die Beispiele für die Prüfwerte einiger Kältemittel.

Die normativen Anhänge A, B, K, C, E, F und I befassen sich mit: Anforderungen zur Vermeidung von Sprödbruch, Anforderung und Anerkennung von Hartlötverfahren sowie Aufweitverfahren, der Druckprüfung, experimentellen Verfahren, Werkstoffeigenschaften für die Konstruktion und der Gruppeneinteilung der Werkstoffe.

In den informativen Anhängen D, G, H, J und ZA sind Aussagen zu finden zu: Beziehungen zwischen verschiedenen Drücken, Einstufung der Bauteile nach der Druckgeräte-Richtlinie (DGRL), der Auswahl des Konformitätsmoduls und zu Abschnitte, die grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie betreffen.

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