Diese Richtlinie gilt für Anwendungen der RA als Teil der GA in der TGA. Sie unterstützt den Dialog zwischen dem AG (Investor, Bauherr), Nutzer und Betreiber sowie Planern, Errichtern, Produktherstellern, um unabhängig von der technischen Ausführung die Basis für ein Qualitätsmanagement zu schaffen. Die Richtlinie definiert Begriffe, die im Bereich der integralen Planung Anwendung finden sollen. Sie weist ein allgemeines Modell für die Systembetrachtung und Systemabgrenzung ein und sollte Grundlage für die Erarbeitung eines detaillierten Lastenheftes (Pflichtenheft) sein.

Es werden die Aspekte der Systembetrachtung/Systemabgrenzung und der Klassifizierungskriterien für die Raumautomationsfunktionen sowie der Raumnutzungsarten, Belegungsplanung und Raumtypen behandelt.

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