Die Richtlinie legt die Mindestanforderungen und die Prozeduren zur Überprüfung dieser Anforderungen bei tragbaren Messgeräten sowie die Anforderungen an die Prüfinstitute fest.

Sie gilt für alle Eignungsprüfungen von Messgeräten bei der Messung von partikelförmigen Emissionen in Feuerungsanlagen. Auf wichtige Aspekte bei der Messung, wie .B. Messwertabweichung, Messunsicherheiten, Temperatureinfluss wird eingegangen.

Der Anhang A enthält Anforderungen an das Filtermaterial und Anhang B Beispiele für bestimmende Messgrößen

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