Die Richtlinie gilt für die Berechnung des Energiebedarfs von Gebäuden und Räumen, deren Raumkonditionen eingehalten werden sollen.

Als Energiebedarf – getrennt nach Heizen, Kühlen, Be- und Entfeuchten – wird als Jahressumme des Energiestromes berechnet, der dem Raum bzw. dem Gebäude zu- bzw. abgeführt werden muss.

Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt in zwei Schritten: 1. für einen definierten Grundnutzen; 2. ein die spezielle Nutzung des Gebäudes berücksichtigender Referenzenergiebedarf.

Der Gebäudeenergiebedarf dient:

  • zur Burteilung der energetischen Qualität des Entwurfs bzw. baukonstruktiven Lösung und
  • zum energetischen Vergleich unterschiedlicher Entwürfe und/oder baukonstruktiver Lösungen der Bauaufgabe

Der Referenzenergiebedarf dient:

  • zur energetischen Vergleich unter Berücksichtigung des speziellen Nutzens
  • zur Beurteilung der speziellen Nutzungsanforderungen und 
  • als Grundlage für weiterführende Berechnungen

Die berechneten Energiebedarfswerte sind nicht geeignet für:

  • einen Vergleich mit gemessenen Energieverbrauchswerten
  • einem Vergleich mit Ergebnissen, die nach früheren Ausgaben der VDI 2067 ermittelt wurden und
  • einem Vergleich mit Ergebnissen von Simulationsrechnungen bei frei wählbaren Parametern

Es wird u. a. auf die VDI 4710 und die Teile 1 bis 3 der VDI 6007 verwiesen.

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