Der Richtlinienentwurf gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken, in Gebäuden und auf Kauffahrtteischiffen. Er kann sinngemäß auf alle anderen Wasserversorgungsanlagen angewendet werden.

Es werden Hinweise für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung der Installation gegeben. Auf wichtige Grundlagen der Hygiene und auf die Qualifikation und Schulung des Personals wird verwiesen. Oberste gesetzliche Anforderung ist der Schutz von Leben und Gesundheit.

Ein wichtiger Hinweis ist: „Diese Anforderung kann auf Dritte delegiert werden. Die Erfüllung der Rechtspflichten fordert, dass im konkreten Einzelfall der Nachweis erfolgen kann, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt (geeignete Auswahl, geeignete Anweisung, geeignete Kontrolle) beachtet wurde“.

Die Anhänge A bis D beinhalten Aspekte zu: Instandhaltung, der mikrobiologischen und der chemisch-physikalischen Trinkwasserbeschaffenheit sowie der Qualifikation von Personal, das hygienerelevante Tätigkeiten ausführt.

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