Diese Richtlinie dient dazu, Planern, Herstellern und Betreibern von technischen Anlagen Informationen zur Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe am Arbeitsplatz mittels lufttechnischer und organisatorischer Maßnahmen zu geben.

Durch diese soll das Entstehen und Austreten luftfremder Stoffe verhindert und gemindert werden.

Die rechtlichen Grundlagen werden dargelegt und grundlegende Maßnahmen zur Expositionsminderung beschrieben.

Der Anhang enthält Kurzbeschreibungen ausgewählter Verordnungen zum Bundesimissionsschutzgesetz.

 

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