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Die Vereinbarung bezieht sich auf die von IBP an den Fachgroßhandel für Kälteanlagebauer gelieferten Kupferlötfittings der Serie: >B< 5000, Abmessung 6 bis 54 mm, gefertigt gemäß Anforderungen der DIN EN 1254-1. Die Haftungsübernahmevereinbarung zwischen dem BIV und IBP bietet denjenigen Innungsmitgliedern, die zum Zeitpunkt des Schadensfalles Mitglied einer im BIV organisierten Kälteinnung sind, ein Höchstmaß an Sicherheit bei Verwendung der genannten Kupferlötfittings. Neben der hochwertigen Markenqualität und dem umfassenden Service sichert IBP bei eventuell auftretenden Produktmängeln nunmehr vertraglich geregelte Ersatzansprüche zu, sofern die Montage der Fittings bestimmungsgemäß und nach den Regeln der Technik erfolgt. Die Haftungsübernahmevereinbarung ist mit Wirkung vom 1. März 2013 in Kraft getreten. Durch den Abschluss der Haftungsübernahmevereinbarung unterstreicht IBP, die zwei Produktionsstätten in Europa mit insgesamt rund 900 Mitarbeitern in Produktion und Vertrieb unterhält, seine Verbundenheit mit den Innungsbetrieben der BIV-Organisation.

www.biv-kaelte.de

 

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