ASERCOM_ Zone_classification_by_ATEX

Die Abbildung zeigt die Zonenklassifizierung nach ATEX. Wird ein System mit Komponenten im Sinne der Richtlinie in einer ATEX-Zone installiert, so hat der Anlagenbauer eine ATEX-Zulassung des Systems sicherzustellen. Ein solches System kann auch mehrere nicht nach ATEX zugelassene Komponenten enthalten, während andere kritische Komponenten dann zertifiziert werden müssen.

Da brennbare Kältemittel durch ihr niedrigeres Treibhauspotenzial eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Ziele der F-Gas-Verordnung spielen, ist eine Umstellung auf diese notwendig. ASERCOM, der Verband der europäischen Hersteller von Komponenten für die Kälte- und Klimatechnik, hat einen umfangreichen Leitfaden für den sicheren Umgang mit Komponenten in der Anwendung mit brennbaren Kältemitteln veröffentlicht. So möchte der Verband Fachleuten, Herstellern und Installateuren von Anlagen, die in nicht explosionsgefährdeten Bereichen (keine ATEX-Zonen) betrieben werden, eine Handlungsempfehlung liefern. Konkret zielt der Leitfaden auf den sicheren Umgang mit Komponenten, die in Kompressionskältekreisläufen mit brennbaren Kältemitteln eingesetzt werden, ab.

„Obwohl Sicherheitsvorschriften gut dokumentieren, wie entsprechende Anlagen gebaut, installiert und gewartet werden müssen, stellen die in ASERCOM organisierten Komponenten-Hersteller eine große Unsicherheit der Kälte-Klima-Fachbetriebe im Umgang mit brennbaren Kältemitteln fest. Daher möchten wir dieser Unsicherheit mit dem Leitfaden entgegenwirken“, erklärt ASERCOM-Präsident Wolfgang Zaremski. So muss die HVAC & R Branche durch die schrittweise Beschränkung von fluorierten Kältemitteln mit einem hohen GWP-Wert (Treibhauspotenzial) nach Alternativen mit einem geringeren Treibhauspotenzial suchen. Im Gegensatz zu Kältemitteln mit einem hohen GWP-Wert, besteht die Wahrscheinlichkeit bei Kältemitteln mit einem niedrigeren GWP-Wert, dass diese leicht entzündbar bzw. brennbar sein können.

Brennbare Kältemittel kommen bereits seit Jahrzehnten in Millionen Haushaltsanwendungen zum Einsatz. Die Füllmenge in Haushaltsgeräten ist hierbei auf 150 Gramm pro Anlage limitiert. Die Industrie und die dazugehörigen Dienstleistungssektoren stehen jetzt vor einer neuen Herausforderung: Durch die verstärkte Nutzung der brennbaren Kältemittel sind auch größere Füllmengen erforderlich, die bei falscher Handhabung ein wesentlich höheres Gefahrenpotenzial bergen.

Inhaltlich äußert sich ASERCOM in dem aktuellen Leitfaden konkret zu den Bedingungen, unter denen brennbare Kältemittel zum Einsatz kommen dürfen. Wenn Komponenten für ein bestimmtes brennbares Kältemittel oder für eine Gruppe von brennbaren Kältemitteln zugelassen sind und deren Konformität vom Hersteller erklärt wurde, können diese Komponenten, unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen an deren Installation und Verwendung, eingesetzt werden. Der Anlagenbauer muss dazu immer eine umfassende Risikobeurteilung für die Anlage durchführen. Dies bedeutet, dass er die Anlage entsprechend der Sicherheitsanforderungen auslegen muss, die in den anwendungsspezifischen Sicherheitsvorschriften beschrieben sind. Als Hilfestellung zum Spezifizieren der Anforderungen an den Umgang mit Komponenten für brennbare Kältemittel stellt ASERCOM in seinem Leitfaden eine entsprechende Handlungsanweisung zur Verfügung.

Es empfiehlt sich also, sich frühzeitig auf die Umstellung zu brennbaren Kältemitteln vorzubereiten. Eine entsprechende Ausbildung und die daraus resultierenden Kompetenzen sind entscheidend für einen sicheren Umgang.

Der gesamte Leitfaden kann auf der ASERCOM Website bzw. unter folgendem Link eingesehen werden:

http://asercom.org/sites/default/files/en_components_for_flammable_refrigerants_long_final_v02_may_2019.pdf

 

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