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„Würden sich die Betreiber der dortigen Anlagen an unsere und allgemeine Empfehlungen halten, wären Übertragungen wirksam vermieden worden“, erklärt Hermann Sperber, Präsident des BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. „Gerade in Räumen mit hohem Kältebedarf, wie es bei Schlachtbetrieben der Fall ist, müssen die Anlagen zur Sicherstellung eines hygienisch einwandfreien Betriebs mit hochwertigen Filtern wie Schwebstoff- oder HEPA-Filtern ausgestattet werden“, so der Gebäudetechnik-Experte. Ein wesentlicher Grund hierfür besteht darin, dass bei Lüftungs- und Kühlanlagen in solchen Gebäuden aus technischen Gründen fast ausschließlich ein Umluftbetrieb stattfindet. Solche Filter werden schon seit vielen Jahren beispielsweise in OPs oder in der Reinraumtechnik eingesetzt. Anders sieht es bei Klima- und Lüftungsanlagen in Büros, Hotels, Shopping-Malls, Veranstaltungs- oder Kongresscentern aus. Dort bietet ein hoher Außenluftanteil den besten Infektionsschutz, da die dauerhafte Lüftung für eine deutliche Verringerung der Virenlast sorgt. „Wir empfehlen gerade in Situationen, wie wir sie derzeit erleben, den Umluftanteil bei Klima- und Lüftungsanlagen so gering wie möglich zu halten“, sagt Sperber.
Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand wird das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Da eine Aerosolübertragung nicht ausgeschlossen werden kann, bieten gut belüftete Räume einen weitgehenden Schutz. Denn die Zufuhr gefilterter und aufbereiteter Außenluft und der Abtransport belasteter Raumluft führen immer dazu, dass mögliche Belastungen der Raumluft verdünnt und die Virenlast in einem Gebäude verringert werden. Zusätzlich kann durch eine gezielte Befeuchtung der Raumluft mit Feuchtewerten von 40 bis 60 % das Infektionsrisiko weiter deutlich vermindert werden. Eine Übertragung von Corona-Viren über Lüftungs- bzw. Klimaanlagen kann nahezu ausgeschlossen werden, wenn die Anlagen, wie von Experten empfohlen, fachgerecht betrieben und regelmäßig gewartet werden.
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