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01. Okt. 2025 | 18:25 Uhr | von Axel de Schmidt

Mit besonderem Fokus auf § 71a des Gebäudeenergiegesetzes

BTGA-Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) e.V. hat seinen neuen Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“ veröffentlicht. Die Publikation zeigt praxisnah, wie Gebäudeautomation von Beginn an sinnvoll in Planung, Ausschreibung und Betrieb eingebunden werden kann.

Cover

Cover des BTGA-Praxisleitfadens „Gebäudeautomation und Energiewende“ (Bild: BTGA)

Der Leitfaden ist an Planer, ausführende Unternehmen und Betreiber Technischer Gebäudeausrüstung gerichtet. Er bietet Orientierung zu relevanten Schnittstellen, informiert über aktuelle gesetzliche Vorgaben und gibt konkrete Empfehlungen – unter anderem zur effektiven Erfassung von Bestandsdaten sowie zur Auswahl geeigneter Technologien und Betriebsweisen auf Basis von 13 Praxistipps.

 

Paragraph 71a GEG im Fokus

 

Ein besonderer Fokus liegt auf § 71a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der ab dem 1. Januar 2025 gilt: Die verpflichtende Ausstattung von TGA-Anlagen mit qualifizierten Gebäudeautomationssystemen wirft zahlreiche Fragen auf, beispielsweise zu konkreten Anforderungen, zur Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit des Betriebs oder zur Bedeutung von Datenbereitstellung, IT-Sicherheit und Cloud-Lösungen – insbesondere bei mehreren Nutzern. Auf diese und weitere Fragen liefert der BTGA-Praxisleitfaden konkrete und praxisnahe Antworten.

Der BTGA-Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“ kann unter info@btga.de bestellt werden und ist als PDF-Dokument für 15,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) erhältlich unter

www.btga.de > Publikationen > BTGA-Webshop

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