
Cover des BTGA-Praxisleitfadens „Gebäudeautomation und Energiewende“ (Bild: BTGA)
Der Leitfaden ist an Planer, ausführende Unternehmen und Betreiber Technischer Gebäudeausrüstung gerichtet. Er bietet Orientierung zu relevanten Schnittstellen, informiert über aktuelle gesetzliche Vorgaben und gibt konkrete Empfehlungen – unter anderem zur effektiven Erfassung von Bestandsdaten sowie zur Auswahl geeigneter Technologien und Betriebsweisen auf Basis von 13 Praxistipps.
Paragraph 71a GEG im Fokus
Ein besonderer Fokus liegt auf § 71a des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der ab dem 1. Januar 2025 gilt: Die verpflichtende Ausstattung von TGA-Anlagen mit qualifizierten Gebäudeautomationssystemen wirft zahlreiche Fragen auf, beispielsweise zu konkreten Anforderungen, zur Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit des Betriebs oder zur Bedeutung von Datenbereitstellung, IT-Sicherheit und Cloud-Lösungen – insbesondere bei mehreren Nutzern. Auf diese und weitere Fragen liefert der BTGA-Praxisleitfaden konkrete und praxisnahe Antworten.
Der BTGA-Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“ kann unter info@btga.de bestellt werden und ist als PDF-Dokument für 15,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) erhältlich unter
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