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16. Dez. 2025 | 12:24 Uhr | von Axel de Schmidt

BIV, BTGA, Bundesfachschule, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF

Fortsetzung der BAFA-Förderung über 2026 hinaus

Vor dem Hintergrund der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele plädieren führende Branchenorganisationen in einer Stellungnahme dafür, die BAFA-Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie auch über das Jahr 2026 hinaus beizubehalten.

BAFA-Gebäude

Die Branchenorganisationen BIV, BTGA, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF setzen sich für eine Beibehaltung der Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, hier im Bild) über 2026 hinaus beizubehalten. (Bild: BAFA)

Die Förderung nach der Kälte-Klima-Richtline ist ein wichtiges Instrument, um die Installation, Nach- und Umrüstung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln zu forcieren – eine wichtige Maßnahme zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Die Organisationen BIV, BTGA, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF begrüßen die Möglichkeit der BAFA-Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie. Da jedoch geplant ist, dass diese Förderung Ende 2026 ausläuft, haben sie sich in einer gemeinsamen Stellungnahme an das zuständige Bundesumweltministerium, das BAFA sowie die wirtschafts- und umweltpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen gewandt. Die Organisationen plädieren in ihrer Stellungnahme eindringlich dafür, die Fördermaßnahme auch danach beizubehalten, denn es ist nicht zu erwarten, dass die wirtschaftliche Belastung für Betreiber durch die Anschaffung von Anlagen mit alternativen Kältemitteln bis dahin in nennenswertem Umfang zurückgehen wird.

 

Hintergrund

Durch die novellierte F-Gas-Verordnung wächst der Druck auf Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln, diese durch Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln zu ersetzen. Verschärft wird diese Situation durch das PFAS-Beschränkungsvorhaben, durch das die Verwendung von F-Gasen zusätzlich eingeschränkt werden könnte.

Anlagen mit alternativen Kältemitteln, die weder von der F-Gas-Verordnung noch vom PFAS-Verbot betroffen sind (Ammoniak, Kohlenwasserstoffe, Kohlendioxid), sind in vielen Fällen deutlich teurer als solche mit F-Gasen – ein doppelt so hoher Preis ist keine Ausnahme. Gerade bei größeren Kälteanlagen, die individuell konzipiert und errichtet werden, sind auch keine nennenswerten Skaleneffekte zu erwarten, die die Investitionskosten senken würden. Unterm Strich bedeutet das: hohe Kosten für Betreiber in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten, die durch eine Fortsetzung der Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie reduziert werden könnten.

Weitere Informationen zur Kälte-Klima-Richtlinie sind auf der Internetseite des BAFA zu finden.

www.bfs-kaelte-klima.de

www.biv-kaelte.de

www.btga.de

www.fgk.de

www.rlt-geraete.de

www.vdkf.de

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