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Die BGN informiert über Infektionsschutzgerechte Lüftung von Arbeitsbereichen.

Über die bekannten AHA + L Regeln hinaus versuchen gastronomische Betriebe in Pandemiezeiten zusätz-liche, vorbeugende Wege zu gehen, um ihre Gäste, Beschäftigten und sich selbst vor Infektionen zu schützen. Grundsätzlich ist das begrüßenswert, allerdings kommt es entschieden auf die ergriffenen Maßnahmen an.

Ein zunehmend stark beworbenes Verfahren ist zum Beispiel die Kaltvernebelung von Desinfektions-mittel haltigen Produkten. Dabei werden bei Raumtemperatur wässrige, meist nicht kennzeich-nungspflichtige Gemische über Düsen fein verteilt und dauerhaft in einen geschlossenen Raum ausgebracht. Luftgetragene Viren sollen damit inaktiviert werden. Die Knackpunkte: Bei diesem Verfahren werden die desinfizierenden Wirkstoffe in die Atemluft freigesetzt und das soll bei Anwesenheit der Beschäftigten geschehen.

Die BGN verweist auf das Substitutionsgebot der Gefahrstoffverordnung. Es besagt, dass Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren ersetzt werden müssen. Die Raumluftdesinfektion durch Kaltvernebelung, die mit einer dauerhaften Reizwirkung verbunden sein kann, ist daher in Anwesenheit von Beschäftigten oder anderer Personen zu unterlassen.

Als Mittel der Wahl sind weiterhin lüftungstechnische Maßnahmen (AHA + L) zu sehen. Diese verdünnen die potenziellen Virenaerosole und entfernen sie aus dem Arbeitsbereich der Beschäftigten. So wird die Ansteckungsgefahr verringert und die Mitarbeiter im Betrieb vor dauerhafter Belastung durch das Einatmen von Desinfektionsmitteln bewahrt.

Die BGN hat hierzu auf ihren Internetseiten die Informationen „Infektionsschutzgerechte Lüftung von Arbeitsbereichen“ veröffentlicht:

https://medien.bgn.de/index.php?catalog=BGN_Corona_Positionspapier_LueftenSeite 2 von 2

Die Stellungnahme zur Kaltvernebelung der BGN für das Gastgewerbe ist zu finden unter folgender Verknüpfung:

https://www.bgn.de/corona/

Luftreiniger sorgen nicht für frische Luft

Ein weit verbreiteter Irrtum sei auch: Mit dem Einsatz von Luftreinigern ist man alle Sorgen los. Allerdings „reinigen“ bzw. filtern die Geräte nur die Luft. Mindestens genauso wichtig ist der CO2-Gehalt im Raum. Dieser stammt von der menschlichen Atmung.

Ab einem Wert von 1.000 ppm CO2 ist die Luft im Raum verbraucht und der Raum muss gelüftet werden. Besonders in der Pandemie gilt die Empfehlung der BGN, Räume zu lüften, bevor der Grenzwert erreicht ist.

Gesammelte Informationen zum Thema Luft, Lüftungsanlagen und Luftreiniger hält die Broschüre „Sichere Lüftung in Zeiten der Corona-Pandemie“ bereit:

https://medien.bgn.de/index.php?catalog=BGN_Broschuere_Lueftung_Corona

www.bgn.de

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