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Das VDMA-Einheitsblatt gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb von Kälteanlagen mit dem Kältemittel Ammoniak.

Unter Federführung der Fachabteilung Kälte- und Wärmepumpentechnik im VDMA wurde das Dokument in Zusammenarbeit mit Betreibern, Berufsgenossenschaften, Bundesfachschulen, dem Handwerk, der Industrie, wissenschaftlichen Einrichtungen und Technischen Überwachungsvereinen verfasst.

Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheitsanforderungen und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. Zusätzliche Anforderungen für Ammoniak-Kälteanlagen mit einer Gesamtfüllmenge von ≥ 3 t ergeben sich aus der TRAS 110.

VDMA 24020-1:2019-10 gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und Hinweise zu den Tätigkeiten mit dem Kältemittel Ammoniak.

In den Vorschriften und Regelwerken (z. B. Druckgeräterichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Regel 113-001, DGUV-Regel 100-500) werden teilweise ähnliche Begriffe aus unterschiedlichen Blickwinkeln benutzt. Daher sind die wichtigsten Definitionen aus den unterschiedlichen Regelwerken zusammengefasst.

Das Einheitsblatt ist der erste Teil der VDMA-Einheitsblattreihe „Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen“, bestehend aus den folgenden Teilen:

Teil 1: Ammoniak-Kälteanlagen

Teil 2: Kälteanlagen mit nicht brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A1 gemäß EN 378)

Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378)

Teil 4: Kälteanlagen mit Kohlenstoffdioxid (CO2 – R-744)

Teil 5: Kälteanlagen mit Kältemitteln geringerer Brennbarkeit (Sicherheitsgruppe A2 gemäß DIN EN 378)

Der Entwurf zu VDMA24020-1:2019-10 steht als Download unter https://kwt.vdma.org/technik-und-umwelt zur Verfügung. Stellungnahmen können bis zum 1. Dezember 2019 an karin.jahn@vdma.org gesendet werden.

alt.vdma.org

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