Die Mitglieder schließen sich damit einer Sammelklage an, die rund 50.000 LKW-Beschaffungen aus dem Zeitraum von 1997 bis 2011 bündeln wird. Vertreten werden die betroffenen Unternehmen von der auf kartellrechtliche Schadensersatzansprüche spezialisierten Kanzlei MJG Rechtsanwälte und Cartel Damage Claims (CDC).
Die Vorbereitungen zu der Klage laufen seit Juli 2017. Dabei wies ein ökonometrisches Gutachten nach, dass die betroffenen Unternehmen durch das Kartell einen signifikanten finanziellen Schaden erfahren hatten. „Aber die Hersteller waren – obwohl wir mit Augenmaß und Blick auf künftige Geschäftsbeziehungen vorgegangen sind – nicht zu außergerichtlichen Lösungen bereit“, bedauern die Verbandsgeschäftsführer Guder (BVGFGH), Peilnsteiner (VDKL), Dr. Brügger (DFHV) und Goebel (GD Holz) der VGG. Laut VGG wurde die Entscheidung zur Klageerhebung zusätzlich dadurch erleichtert, dass die LKW-Hersteller teils recht harsch jegliches Schuldeingeständnis verweigert hätten.
Zum Hintergrund: Nachdem bekannt geworden war, dass die LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, IVECO, Scania und DAF unter anderem regelmäßig und planvoll u.a. Preislisten, Bruttolistenpreise und auch Nettoverkaufspreise ausgetauscht haben, hatten sich im Herbst 2016 vier Verbände zu einer Geschädigten-Gemeinschaft (VGG) zusammengeschlossen: Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandel, der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen, der Deutsche Fruchthandelsverband sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel.
Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone, MJG Rechtsanwälte: „Wir haben die VGG gemeinsam gegründet, um auch den kleinen und mittleren Unternehmen der Verbände die Möglichkeit zu geben, Schadensersatz von den Herstellern zu erhalten“. Durch die nun erfolgte Zusammenarbeit mit CDC sollen den teilnehmenden Unternehmen für die Klage weder Kosten noch finanzielle Risiken entstehen.
www.vdkl.de

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