Diese Richtlinie gilt für Planung, Bau, Betrieb, Änderung und Instandhaltung der Trinkwasser-Installation von der Anschlussstelle bis zur Löschwasserübergabestelle auf Grundstücken im Anschluss an Trinkwasser-Installationen.

 Gegenüber der vorherigen Norm erfolgte eine erweiterte und aktualisierte Begriffsbestimmung, eine Definition der Übergabestelle als Schnittstelle, eine Darstellung zur Planung und Ausführung von Unterflur- und Überflurhydranten außerhalb von Gebäuden, die Umsetzung der Forderungen der Trinkwasserverordnung von 2001 und eine Komprimierung der Angaben zur Planung und Ausführung von Löschwasseranlagen.

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