Die Norm gilt für Anlagen bis zur Nennwärmebelastung kleiner gleich 70 kW sowohl mit und ohne Speicher als auch für die Brennstoffe Erdgas (auch andere Brenngase nach G 260) und Heizöl nach DIN 51603-1.
Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den Geräten um herstellungsmäßige Gesamteinheiten handelt. Die Prüfbedingungen werden beschrieben und die Ermittlung der Energiemengen im Betrieb und die Bestimmung der Normnutzungsgrade wird ausführlich dargelegt.
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