Die Norm legt die Anforderungen für zentrale raumlufttechnische Geräte (RLT-Geräte) als Gesamtheit fest und schreibt die Prüfung der Leistungskennzahlen vor. Sie gibt Empfehlungen und legt Anforderungen, Klassifizierung und Prüfung für spezielle Komponenten und Baueinheiten der Geräte fest. Die Einordnung der Norm innerhalb der TGA ist Bild 1 zu entnehmen.
Dabei wird u.a. auch auf spezielle Produktnormen verwiesen. Es werden Einschränkungen bzw. Anwendungen für Normen festgelegt, die für spezielle Produkte erarbeitet wurden. Die Norm ist anwendbar auf Baureihen von Geräten, kundenspezifisch ausgelegte, vorgefertigte und vor Ort aufgebaute Geräte.
Die Norm ist nicht anwendbar für: Geräte der Wohnungslüftung, Zuluftgeräte für Produktionszwecke und Geräte, die nur einen begrenzten Bereich im Gebäude versorgen, z.B. Ventilatorkonvektoren. Es wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, Aspekte bei der Ventilatoreinheit und der Leistungsaufnahme der Ventilatoren überarbeitet und ergänzt, eine Einteilung in Klassen und Anforderungen und die informative Anlage B hinzugefügt. An internationale Regelungen angepasste Symbole und Einheiten werden dokumentiert.
Die Leistungskenndaten des gesamten RLT-Gerätes und der Komponenten bzw. Baueinheiten, zusätzliche Hygieneanforderungen für spezielle Anforderungen und Anweisungen für Aufstellung, Betrieb und Wartung sind die Hauptbestandteile der Norm. Die informativen Anhänge A und B beschäftigen sich mit: „RLT-Geräte – Wärmerückgewinnung – Abtauen – Anforderungen und Prüfung“ sowie „Zentrale raumlufttechnische Geräte – Wärmerückgewinnung – Eigenschaften“.