Die Richtlinie enthält die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen an die Bewertung von Gebäuden unter Bezug auf deren umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität und unter Berücksichtigung der technischen Eigenschaften und der Funktionalität eines Gebäudes.

Die Rahmenbedingungen gelten für alle Arten von Gebäuden und sind für die Bewertung der Qualitäten bei neuen Gebäuden für den gesamten Lebenszyklus und bei Bestandsgebäuden für die restliche Lebensdauer und die Entsorgungsphase maßgeblich.

Die Norm enthält keine Regeln oder Verfahrensweisen für die Bewertungsverfahren sowie schreibt sie keine Grenzwerte, Klassen oder Richtwerte vor. Einleitend wird darauf hingewiesen, dass eine Bewertung zur frühestmöglichen Planungsphase eines Gebäudes oder eines Sanierungskonzeptes durchzuführen ist.

Die Konzeption der Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden dokumentiert Bild 1. Die Norm enthält eine umfangreiche Begriffsbestimmung, beschreibt die Ziele der Bewertung und weist Anforderungen an die Verfahren zur Bewertung aus.

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