Derzeit erfolgt die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland in das *Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte“ (EBPG) unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Ziel ist dabei, das Gesetz spätestens Anfang 2008 im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Der Geltungsbereich des EBPG umfasst alle Produktgruppen, die Energie für ihre bestimmungsgemäße Funktion benötigen. Ausgenommen sind Produkte mit einem europaweiten Marktvolumen von weniger als 200.000 Stück pro Jahr sowie Fahrzeuge.

Als Grundlage für die Festlegung konkreter Gestaltungsanforderungen in Form von Durchführungsmaßnahmen hat die EU-Kommission Vorstudien in Auftrag gegeben. Die Studien zu Batterieladegeräten und externen Stromversorgungseinheiten sowie zu Straßenbeleuchtung sind bereits abgeschlossen. Das Konsultationsforum, ein von der EU-Kommission eingesetztes Expertengremium, diskutierte am 22. Juni Vorschläge für die Gestaltungsanforderungen an Straßenbeleuchtung. Der Erlass der Durchführungsmaßnahmen ist für das erste oder zweite Quartal 2008 zu erwarten. Gemäß Zeitplan folgen Computer und Computermonitore, Fernsehgeräte und Bürobeleuchtung, Haushalts-Kühl- und Gefriergeräte, Haushalts-Spül- und Waschmaschinen, Kessel und Boiler, Warmwasserbereiter, bildgebende Geräte, Klimatechnik, Elektromotoren sowie gewerbliche Kühlgeräte. Eine weitere Vorstudie beschäftigt sich mit dem Querschnittsthema *Stand-by- und Schein-Aus-Verluste“. Weitere in den Jahren 2007 bis 2010 zu bearbeitende Produktgruppen werden in Kürze festgelegt.

Das komplexe Regelungsverfahren stellt vor allem kleine und mittlere Unternehmen aus Produktion und Handel, aber auch Umwelt- und Verbraucherverbände vor Herausforderungen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Umweltbundesamt (UBA) haben daher ein nationales Netzwerk mit dem Ziel des akteursgruppenübergreifenden Austauschs über die Umsetzung und Ausgestaltung der Ökodesign-Richtlinie initiiert. Im Rahmen dessen wurde das Institut für Ökologie und Politik GmbH (Ökopol) beauftragt, ein allgemein zugängliches Internet-Informationsangebot aufzubauen (www.eup-netzwerk.de) und auch das UBA hat entsprechende Informationen bereits auf seiner Homepage eingestellt (www.umweltbundesamt.de/produkte/oekodesign/index.htm). Hier finden Interessierte unter anderem einen aktuellen deutschsprachigen Überblick über die Umsetzung der EuP-Richtlinie. Ferner bietet Ökopol einen Newsletter-Service an (www.newsletter.eup-netzwerk.de). (SI)

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