Das Blatt 2 der VDI 2050 beschreibt den Platzbedarf für sanitärtechnische Einrichtungen entsprechend der Gliederung nach VDI 276 beispielhaft sowohl tabellarisch als auch grafisch. Die ausgewiesenen Werte sind als Anhaltswerte mit einem Toleranzbereich von 5 % zu werten.

Die Angaben zum notwendigen Platzbedarf von Sanitärzentralen und für die Aufstellung von erforderlichen Apparaten und Installationen für Gebäude und Außenanlagen haben empfehlenden Charakter. Für konzeptionelle Vorüberlegungen wird auf Blatt 1 1) der Richtlinie verwiesen. Die Richtlinie gibt Hinweise zur strukturellen Anordnung von Sanitärzentralen und Aufstellungsflächen, dem Mindestflächenbedarf und zum bestimmungsgemäßen Betreiben in Gebäuden. Sie gilt nicht für Sonderanlagen, wie z.B. Gewerbe- und Verkehrsanlagen, Schwimmbäder oder Abklinganlagen.

Nach einer klaren Begriffsdokumentation werden sehr umfangreich, detailliert und untersetzt mit Diagrammen und Systemzeichnungen die Anforderungen dargestellt und der Platzbedarf an Beispielen dokumentiert. Der Anhang enthält bei der Ermittlung des Flächenbedarfs eine Zuordnung zwischen Aufstellfläche, Raumfläche und Bewegungsfläche (für Installation, Instandhaltung und Verkehrswege) 1) VDI 2050 Bl. 1 enthält die technischen Grundlagen für die Planung und Ausführung von gebäudetechnischen Anlagen von 12/2006

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