Die Richtlinie dokumentiert Festlegungen für Zentralen der Elektrotechnik bis zu einer Anschlussleistung > 200 kW, der Sicherheitstechnik, von Anlagen der Kommunikations- und Informationstechnik und der Gebäudeautomation, wobei die Gliederung entsprechend VDI 276 vorgenommen wurde.

Es finden ebenfalls Räume für Transformatoren, Hochspannungsanlagen bis 30 kV, Eigenstromversorgungsanlagen, Gebäudeautomation, Niederspannungsanlagen, Telekommunikationsanlagen, Informationstechnische Anlagen und Anlagen der Sicherheitstechnik Berücksichtigung.

Nach einer Begriffserklärung und den allgemeinen und detaillierten Raumanforderungen wird in den einzelnen folgenden Kapiteln auf die o.g. Systeme spezieller eingegangen. Bei den ausgewiesenen Diagrammen zur Flächenermittlung wird u.a. Bezug auf die BGF bzw. Installationsdichte/BGF, die Aggregateleistung (in kVA), die Arbeitsplätze sowie die Anzahl der Informationspunkte genommen. I

n einem Abschnitt werden Beispiellösungen für Anordnungen der o.g. Systeme in Räumen dargestellt. Die im Anhang ausgewiesene Tabelle dokumentiert zusammenfassend die Anforderungen an den Raum, den Fußboden, die Türen und die Raumkonditionen.

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