Die Richtlinie gilt für die Berechnung des Energiebedarfs von Gebäuden und Räumen, deren Raumkonditionen eingehalten werden sollen.
Als Energiebedarf – getrennt nach Heizen, Kühlen, Be- und Entfeuchten – wird als Jahressumme des Energiestromes berechnet, der dem Raum bzw. dem Gebäude zu- bzw. abgeführt werden muss.
Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt in zwei Schritten: 1. für einen definierten Grundnutzen; 2. ein die spezielle Nutzung des Gebäudes berücksichtigender Referenzenergiebedarf.
Der Gebäudeenergiebedarf dient:
- zur Burteilung der energetischen Qualität des Entwurfs bzw. baukonstruktiven Lösung und
- zum energetischen Vergleich unterschiedlicher Entwürfe und/oder baukonstruktiver Lösungen der Bauaufgabe
Der Referenzenergiebedarf dient:
- zur energetischen Vergleich unter Berücksichtigung des speziellen Nutzens
- zur Beurteilung der speziellen Nutzungsanforderungen und
- als Grundlage für weiterführende Berechnungen
Die berechneten Energiebedarfswerte sind nicht geeignet für:
- einen Vergleich mit gemessenen Energieverbrauchswerten
- einem Vergleich mit Ergebnissen, die nach früheren Ausgaben der VDI 2067 ermittelt wurden und
- einem Vergleich mit Ergebnissen von Simulationsrechnungen bei frei wählbaren Parametern
Es wird u. a. auf die VDI 4710 und die Teile 1 bis 3 der VDI 6007 verwiesen.