Diese Richtlinie legt die Anforderungen an Stellen für die Ermittlung von Emissionen fest, an denen die Emissionsmessungen an Kleinfeuerungsanlagen nach 1. BImSchV oder der Kehr- und Überprüfungsordnung(KÜO) durchzuführen sind.
Sie beinhaltet organisatorische und technische Anforderungen sowie Anforderungen an das Qualitätsmanagement.
Der Anhang A beschreibt die messtechnische Ausstattung und der Anhang B behandelt die erforderlichen Messgrößen nach Tätigkeitsfeldern.
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