Es wurden im Abschnitt 5.1 und 5.2 Korrekturen unter Bezug auf das Wasserhaushaltgesetz (WHG) vorgenommen. Diese Korrekturen betreffen u.a.: das Einbringen von Wasser und dessen Beschaffenheit, die Entnahme, die Anzeigepflicht, die wasserrechtlichen Benutzungskriterien und die Zuständigkeit für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis.

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