Die Richtlinie beschreibt ausführlich die thermodynamischen Eigenschaften feuchter Luft und nicht dissoziierter Verbrennungsgase und gibt ein vereinfachtes Verfahren zur Berücksichtigung der Dissoziation an.
Anm.: Unter Dissoziation (von lat. dissociare = trennen) versteht man in der Chemie den angeregten oder den selbsttätig ablaufenden Vorgang der Zerlegung einer chemischen Verbindung in zwei oder mehrere Moleküle, Atome oder Ionen. Als Maß für die Dissoziation wird der Dissoziationsgrad oder die Dissoziationskonstante verwendet.