Die in der EU verfügbaren HFKW-Mengen werden dafür in einem sogenannten Phase-down stufenweise reduziert. Im aktuellen Schritt wird die Menge an HFKW für die Jahre 2018-2020 auf 63 % gegenüber der festgelegten Ausgangsmenge aus dem Jahr 2015 verringert und über ein Quotensystem registrierten Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt. HFKW werden auch heute noch als Kältemittel in vielen Kälte- und Klimatechniken, z.B. Kälteanlagen in Supermärkten, Klimaanlagen und Wärmepumpen eingesetzt.
Die F-Gas-Verordnung stellt einen Baustein zur Verringerung der Emission von klimaschädlichen Treibhausgasen des Industriesektors dar. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 eine Reduktion auf 21 % der für das Jahr 2015 festgelegten Ausgangsmenge – also eine Reduktion um fast 80 % – zu erreichen.
Das Umweltbundesamt hat bereits in der 2015 heraus gegebenen Broschüre „Hauptsache KALT?“ über die Regelungen der F-Gas-Verordnung und deren Auswirkungen sowie über mögliche Alternativen mit natürlichen Kältemitteln informiert. Die Anpassung des Marktes an die Vorgaben der F-Gas-Verordnung, insbesondere an das Phase-down, erfolgte bislang nur sehr zögerlich, was die wesentliche Ursache für die Verknappung von HFKW und den daraus resultierenden Preisanstieg darstellt. Das Angebot an F-Gasen mit einem hohen Treibhauspotenzial (GWP-Wert) wird nun durch das Phase-down sowie durch die in der F-Gas-Verordnung geregelten Verbote für das Inverkehrbringen beginnend ab dem Jahr 2020 weiter eingeschränkt und reglementiert. Das Ziel ist dabei „Innovationen und die Verwendung von Stoffen mit niedrigem GWP und HFKW-freien Alternativen zu stimulieren.“
Informationsveranstaltung zur F-Gas-Verordnung
Das Umweltbundesamt informiert seit vielen Jahren über die Möglichkeiten der Verwendung von HFKW-freien Techniken für die verschiedenen Anwendungen. Am 2. Februar 2018 findet im Umweltbundesamt in Dessau eine Informationsveranstaltung zur F-Gas-Verordnung statt, die über das Phase-down und klimaschonende Alternativen informiert.
Termin: 2. Februar 2018, ca. 9:00 – 15:00 Uhr
Ort: Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
Anmeldungen über E-Mail: constance.noack@uba.de.
Anmeldeschluss ist der 15.01.2018. Die Teilnahme ist kostenlos.
www.umweltbundesamt.de
Technik
Kältemittel auf Basis teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) werden knapp
Zum 01.01.2018 ist die zweite Stufe zur Verringerung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) gemäß der europäischen Verordnung (EU) 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (F-Gas-Verordnung) in Kraft getreten.