Ziel der Richtlinie ist es, den vorgesehenen Betrieb von sanitärtechnischen Anlagen mit anderen gebäudetechnischen Anlagen bei Gewährleistung von Gesundheit des Menschen und dem Schutz der Umwelt zu beschreiben.

Dies betrifft: Entwässerungsanlagen, Trinkwasser-Installationen, Feuerlöschanlagen, Nichttrinkwasser-, Betriebswasser-, Grauwassernutzungs- und Niederschlagnutzungsanlagen. Nicht im Anwendungsbereich sind: Badtechnische Anlagen (s.a. VDI 2089), Gastechnische Anlagen (TRGI und TRF) und Anlagen zur Erzeugung von Reinstwasser (s.a. VDI 2083 Bl. 13).

Die Anlagen enthalten Informationen zu: A – Checkliste Instandhaltung und Wartung; B – Nutzerseitige Maßnahmen bei Abwesenheit und Stillstand; C – Hygieneplan.

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