Diese Norm gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und deren Außenanlagen.

Die Barrierefreiheit bezieht sich nur auf die Teile eines Gebäudes, die für eine öffentliche Nutzung vorgesehen sind. Sie gilt für Neubauten und sollte sinngemäß für Umbauten und Modernisierungen angewendet werden. In der Norm werden Schutzziele aufgezeigt, die zu erreichen sind, jedoch differenziert an unterschiedliche Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden können.

Die Norm dokumentiert unter welchen technischen und baulichen Voraussetzungen eine Barrierefreiheit gegeben ist. Neben den Problemkreisen der äußeren und inneren Erschließung werden detailliert technische Anforderungen und zu gewährleistende Parameter insbesondere durch die technischen Gebäudeausrüstung ausgewiesen. Die Inhalte wurden grundlegend überarbeitet und umstrukturiert, sensorische Anforderungen und zu erreichende Schutzziele aufgenommen sowie Arbeitsstätten aus dem Anwendungsbereich gestrichen.

Sie möchten gerne weiterlesen?