Das Blatt 4 ist ein Teil der Richtlinie, die sich mit den Geräteanforderungen in der Raumlufttechnik beschäftigt. Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie betrifft die Luftfiltersysteme für alle raumlufttechnischen Anlagen für Aufenthaltsbereiche, in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als 2 Stunden pro Tag aufhalten.

Sie beschreibt die Filteranwendung für RLT-Anlagen im Wohn- und Bürobereich, im Gesundheitswesen, im Pharma-, Labor- und Lebensmittelbereich, im Optik-, Feinmechanik- und Elektronikbereich sowie für öffentliche Gebäude, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Schule, Sportanlagen u.a.m. Sie berücksichtigt die schweizerische SWKI-Richtlinie VA 101-01 sowie die prEN 779 und die DIN EN 1822. Ausgehend von einer umfangreichen Begriffserläuterung werden Aussagen zu Luftverunreinigungsbelastungen in der Außenluft und im Raum getroffen und graphisch eindrucksvoll die Partikelgrößenverteilung dargestellt (Bild 1).

In einer Tabelle werden Richtwerte für Außenluftverunreinigungen ausgewiesen. Ausführlich werden dokumentiert: das Prüfen und die Klassifizierung von Luftfiltern; die Planung, die Ausführung und der Betrieb von Luftfilteranlagen; die Prüfung eingebauter Luftfiltersysteme; die Wartung von Luftfiltern und Spezialfilter (Molekular- und Spezialfilter). Die Anhänge A bis E beinhalten Aussagen zu: Kriterien für die Filterauswahl in Form einer Auswahltabelle, zu den gängigen Bauformen, dem Aufbau der Filterelemente und den bevorzugten Filtermaßen.

Zugleich werden Informationen zu notwendigen Filterangaben für die Ausschreibungstexte und Submissionsunterlagen, Beispielen für einen berührungsfreien Filterwechsel und die Molekularfiltration gegeben.

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