Seit dem 1. Januar 2024 ist die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wirksam. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Förderstart erfolgt stufenweise im Jahr 2024. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie entsprechen und eine Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes bewirken. Aber wie sieht die Umsetzung im Nichtwohngebäudebereich aus? Und welche Randbedingungen müssen bei der Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen beachtet werden?
Praxisnahes Online-Seminar
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) e.V. wird gemeinsam mit seinen Landesverbänden, dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) e.V. und dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. praxisnah über die Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) und Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) informieren. Mit dieser vierten Veranstaltung zu Fördermöglichkeiten möchten die beteiligten Verbände dazu beitragen, die Förderlandschaft transparenter zu gestalten und dem Anlagenbau die notwendigen Informationen zu liefern, um Auftraggeber über passende Förderprogramme zu informieren.
Sachverständige und Fachleute informieren
Sachverständige des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW werden die Fördermöglichkeiten im Rahmen der BEG und der BAW erläutern und dabei die neuesten Anpassungen der Förderstruktur vorstellen. Fachleute aus der Wirtschaft geben zudem praktische Einblicke in die Umsetzung. Das kostenfreie Online-Seminar „BEG und Großwärmepumpen“ findet am 11. März 2024 von 9:30 bis 12:30 Uhr statt. Anmeldungen zum Online-Seminar sind bis zum 6. März 2024 unter mueller@btga.de möglich.
www.btga.de