Inhalt und Sinn der Förderrichtlinie ist es, Anreize zu geben, in der Kältetechnik bereits verfügbare Technologien optimal zu nutzen. Deshalb wird der stärkere Einsatz von Klimaschutz-Technologien innerhalb der Kältetechnik durch Beratung und durch Investitionszuschüsse im Wege der Projektförderung gefördert. Ein weiteres Förderziel ist, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien im Markt zu stärken, so die Kosten zu senken und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Dies betrifft im Besonderen neue Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln. Für die gleichzeitige Bereitstellung von Kälte und Wärme (Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen) gibt es zusätzlich besondere Anreize für die Marktentwicklung.
Voraussetzung für eine mögliche Förderung in Bereichen der Gewerbekälte ist, dass der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage mindestens 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs beträgt bzw. mindestens 150.000 kWh bei der/den Kälteanlage(n) selbst. Daraus resultieren jährliche Kosten für elektrische Energie und Leistung von mindestens 15.000 Euro.
Die Förderrichtlinie sieht drei Abstufungen vor. Voraussetzung für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn ist die Durchführung eines Status Check’s bei bestehenden Anlagen. Er muss durch einen Sachkundigen (in der Regel sollte dieser ein Energiemanager Kälte sein) erfolgen und durch eine detaillierte Berechnung eines hersteller- und anbieterunabhängigen Dienstleisters bestätigt werden. Der Fördersatz der in Rechnung gestellten Kosten beläuft sich auf 75 Prozent ist jedoch entsprechend der Richtlinie in der Höhe begrenzt.
Der ausführliche Bericht des gewählten hersteller- und anbieterunabhängigen Dienstleisters dient dann als Voraussetzung für die Einleitung einer Basisförderung zur Energieeffizienzsteigerung von Altanlagen, vorausgesetzt, dass der Einsatz von effizienten Komponenten und Systeme mindestens 35 Prozent Energieverbrauchseinsparung ergibt. Hierbei kommen dann je nach Kältemittelwahl 15 Prozent oder 25 Prozent Fördersätze als Nettoinvestitionszuschüsse zur Geltung. Bei Neuanlagen mit natürlichen Kältemitteln beläuft sich der Fördersatz generell auf 25 Prozent, Grundlage hierfür ist jedoch ein Sachverständigen-Gutachten mit besonderer Beachtung von TEWI-Kriterien, das die Gesamteffizienz der Kälteanlage(n) bestätigt. Bemerkenswert ist weiterhin eine Bonusförderung, die nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen – z. B. mittels Gasmotor, dessen Abwärme zusätzlich genutzt wird – und Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen mit dem Zweck der Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme mit einem Fördersatz von 25 Prozent oder 35 Prozent berücksichtigt.
Der Bekanntgabe der Klimaschutz-Förderrichtlinien wird in Kürze eine Motivations- und Informationskampagne des Bundesumweltministeriums folgen, sie wird aus Online-Tools (Ratgeber, FAQs, Energiesparkonto, Monitor), Broschüren, Presseservice, Faltblätter, Funk und Internet u. bestehen. Weiterhin sind Messepräsenz und Vorträge vorgesehen.
An der Ausarbeitung einer Konzeption für die Klimaschutz-Förderrichtlinien zur Steigerung der Energieeffizienz von bestehenden und neuen Kälteanlagen war k?kk im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft, gebildet mit unabhängigen Fachleuten/Professoren von Hochschulen zur wissenschaftlichen Begleitung, maßgeblich beteiligt. Gemeinsam wurde auch für die Politik zum internen Dienstgebrauch ein 14-seitiges Hintergrundpapier erarbeitet, das detaillierte Angaben und ein ausführliches Zahlenwerk über die gewerbliche Kältetechnik enthält.
Das am 1. Februar 2007 in Berlin gegründete Kompetenzzentrum Energieeffizienz Kälte- und Klimatechnik e. V. (k?kk) ist als gemeinnütziger Verein im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen und verfolgt als Zweck, im Bereich von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen durch beratende Tätigkeit Möglichkeiten der Energieeinsparung durch Modernisierung und Optimierung bestehender Anlagen aufzuzeigen. Gründungsmitglieder sind bekannte Funktionsträger der Branche. Weitere Infos unter www.kekk.org.