So komme es nicht selten vor, dass Fachbetriebe bei Kunden eintreffen und diese das Kältemittel bereits „viel günstiger“ über einen meist ausländischen Internet-Shop beschafft haben. Einmal davon abgesehen, dass hinsichtlich der Gewährleistung dringend davon abzuraten sei, Kältemittel, über deren Zusammensetzung man sich in letzter Konsequenz nicht sicher sein kann, in eine Anlage einzufüllen, sind diese „sehr viel günstigeren“ Kältemittel möglicherweise auch an der Erfassung durch das Quotensystem vorbeigegangen.

Damit der Verband zum einen eine bessere Übersicht über solch illegalen Handel mit F-Gasen bekomme, um mit diesen Informationen den politischen Druck auf die Aufsichtsbehörden zu erhöhen, zum anderen aber auch, um gegen die Verantwortlichen direkt vorzugehen, bittet der ZVKKW darum, ihm alle Vorfälle dieser Art zu melden.

Der Verband bittet darum, alle relevanten Informationen, Daten und Beweise zu sammeln und diese an ihn weiter zu geben, wenn der dringende Verdacht besteht, dass es sich um Kältemittel aus zweifelhaften Quellen handelt und das entweder nicht den Spezifikationen entspricht (sprich gepanscht ist) oder ohne Erfassung durch das Quotensystem gemäß F-Gas-Verordnung importiert wurde.

Unterstützt wird dieser Aufruf auch durch den BIV und den VDKF. Langfristig ist geplant, die Ergebnisse gemeinsam über die „Bonner Stimme“ an die Politik heranzutragen.

www.zvkkw.de

 

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