Sie gilt für die Fälle, in denen RWA nicht durch eine Brandmeldeanlage (BMA) angesteuert werden. Mit der Richtlinie 05 soll sichergestellt werden, dass die Auslösung von RWA und Rauchschürzen bereits in der Frühphase der Brandentstehung erfolgt. Nur dann können bauseitige Fluchtwege rechtzeitig entraucht und ohne Gefahr genutzt werden. Entscheidend für das frühzeitige Ansprechen der Rauchmelder ist laut Richtlinie deren Positionierung und Verteilung im entsprechenden Brandabschnitt.
Beispielsweise können sich im Brandfall unterhalb von horizontalen oder gering geneigten Decken Wärmepolster bilden; sie verhindern, dass direkt unter der Decke montierte automatische Rauchmelder frei von den Rauchgasen angeströmt werden und die RWA auslösen. Wände, Binderfelder, Unterzüge sowie technische Einrichtungen wie Lüftungskanäle beeinträchtigen ebenfalls die Detektion der Rauchgase durch die Melder.
Diese Probleme lassen sich vermeiden, indem die Vorgaben der Richtlinie für die Positionierung der Melder und deren Abstände zu den Bauteilen und Einrichtungen eingehalten werden. Zusätzlich zu den Planungs- und Auslegungshinweisen enthält die Richtlinie Verweise auf die entsprechenden Normen, eine Erklärung der verwendeten Fachbegriffe sowie wichtige Hinweise zu Wartung, Funktionskontrolle und dem Austausch von Meldern. www.fvlr.de