Die Richtlinie gilt für heizungstechnische Anlagen mit den Teilbereichen Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe. Sie enthält allgemeine Grundlagen zur Prüfung und dient der Vereinheitlichung der Abnahmeverfahren. Sie kann auch als Ergänzung zu Vertragsbedingungen verwendet werden.
Die Richtlinie enthält Prüflisten in Form von Checklisten in tabellarischer Form Anhang A) für eine technische Abnahme (auch für Teilabnahmen). Diese technische Abnahme ist nicht einer rechtsgeschäftlichen Abnahme gleichzusetzen. Anhang B enthält zwei Beispiele.